Das “BKA-Ermächtigungsgesetz”
Nach monatelangem Hin und Her haben sich Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries jetzt offenbar auf einen Entwurf für das neue BKA-Gesetz verständigt. Mehr oder minder unbemerkt von der Öffentlichkeit (so die Diagnose der Süddeutschen Zeitung) haben Innen- und Justizministerium hier ein Gesetz gebastelt, das zum wiederholten Male Freiheitsrechte infragestellt, um vermeintlich mehr Sicherheit zu gewinnen - und dabei in vielen Punkten so weit geht, dass ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts schon beinahe als sicher gelten darf. Bezeichnend jedenfalls, dass der Gesetzentwurf keineswegs offiziell von den Ministerien veröffentlicht worden war, sondern zuerst in einem BLOG auftauchte …
Einige Kritiker sprechen heute bereits vom “BKA-Ermächtigungsgesetz”. Auch bei sachlicher Betrachtung wird schnell klar: De facto werden Zuständigkeit und Befugnisse des BKA mit diesem Gesetz deutlich ausgeweitet - die Liste der neuen Möglichkeiten liest sich wie ein “Best of” der Landespolizeigesetze, angereichert um Möglichkeiten, die bis dato den Geheimdiensten vorbehalten waren. Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) sieht Deutschland mit diesem Gesetz “auf dem Weg in eine neue Sicherheitsarchitektur”, in der “bewährte Prinzipien der Rechtsordnung” wie zum Beispiel “die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz” nicht mehr gelten.
Dabei geht es zwar vorgeblich nur um den internationalen/islamistischen Terrorismus, der Wortlaut des Gesetzes deckt jedoch explizit sämtliche “terroristische Vereinigungen” ab. Besonders heikel sind die Befugnisse, die dem BKA zur “Gefahrenabwehr” eingeräumt werden sollen. Hier liegt ja typischerweise eben gerade noch keine Straftat vor, so dass naturgemäß auch Unschuldige in Verdacht geraten und von den Maßnahmen des BKA betroffen werden können. Dies wird im Gesetz sogar ausdrücklich in Kauf genommen - zum Beispiel bei der Wohnraumüberwachung, die künftig nicht nur in der Wohnung Verdächtiger zugelassen sein soll, sondern auch in Wohnräumen von Dritten, in denen sich Verdächtige regelmäßig aufhalten.
Die Kritik aus Politik und Medien reicht von scheinheilig bis vernichtend:
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag kritisierte zwar, unschuldige Bürger seien im Entwurf des neuen BKA-Gesetzes nicht ausreichend vor Ausspähungen geschützt. Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen stellte klar, dass jeder Bürger, von dem keine terroristische Gefahr ausgehe, sicher sein müsse, dass er in seiner Wohnung nicht abgehört oder beobachtet werde. Das sei “durch den jetzigen Referentenentwurf so nicht sichergestellt”. CDU und CSU befürworten das BKA-Gesetz allerdings weitestgehend. Es stelle sicher, dass das BKA im Kampf gegen den internationalen Terrorismus künftig auch vorbeugend eingreifen könne.
Nur begrenzt ernstnehmen kann ich auch die Kritik aus der Linkspartei. Deren Rechtsexperte Wolfgang Neskovic bezeichnet das Gesetz zwar als “Tabubruch” in Bezug auf die Verfassung und kritisiert, die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten werde durch das Gesetz “gnadenlos fallen gelassen”. Diese Kritik der Linken ist jedoch wohl kaum aus einem besonders liberalen Menschenbild oder Staatsverständnis heraus zu erklären und insofern eher taktischer als grundlegender Natur.
Ähnliches gilt für die Kritik der GRÜNEN, die in dem Gesetz einen “Frontal-Angriff auf die Privatsphäre” sehen. Liberal sind die Grünen nämlich erfahrungsgemäß nur genau so weit, wie es ins eigene Weltbild passt. Während der Staat doch bitte Computer nicht ausschnüffeln soll, kann er gerne - wenn’s ins grüne Weltbild passt - an anderer Stelle Freiheiten beschneiden. Das trifft nicht nur in ökologischen, sondern auch massiv in wirtschaftlichen und sozialen Fragen zu. (Mehr zu diesem Thema: Die Pseudo-Liberalität der GRÜNEN)
Deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf kommt von der FDP, konkret unter anderem von der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz:
“Das BKA braucht keine Ermächtigung für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer der Menschen. Es ist absurd, den Spähangriff zu starten, weil das Lauschen angeblich nicht ausreicht. Ein vollständiges Durchleuchten in jeder Lebenslage ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar.Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar. Menschen in ihrem intimsten Bereich zu filmen und zu photographieren, dazu hat der Staat kein Recht. Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, ob sie den Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen.Herr Schäuble arbeitet mit diesen Vorschlägen daran, sein Lebenswerk der Einschränkung der Grundrechte zu vollenden.“
Die wesentliche Frage muss aber lauten: Brauchen wir ein solches BKA-Gesetz zwingend? In einem Interview mit der ZEIT bringt es der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) auf den Punkt:
“Aber es bleibt offen: Brauchen die Sicherheitsbehörden dieses Mittel wirklich? Denn man muss ja immer abwägen zwischen der Freiheitseinschränkung einerseits und dem Sicherheitsgewinn andererseits. Hier haben die Sicherheitsbehörden die Beweislast!”
Und diesen Beweis sind Schäuble & Co bisher schuldig geblieben - und das wird wohl auch so bleiben.
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