Das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
Nach der jüngsten Klatsche des Bundesverfassungsgerichts für die Vorratsdatenspeicherung gab es - quasi als kostenlose Dreingabe für Wolfgang Schäuble und Brigitte Zypries - teils wirklich deftige Worte in den klassichen Medien und der Blogosphere. Die beiden Artikel bei SPIEGEL Online hatte ich ja bereits erwähnt, nun noch einige der weiteren Highlights.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wertet das Urteil als klaren Erfolg und interpretiert den Charakter des Eilbeschlusses korrekt:
“Das Verfassungsgericht ist bei Eilentscheidungen traditionell zurückhaltend. Dass die Richter in diesem Fall die Weitergabe der Daten auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt haben, zeigt, dass hier ein gravierender Grundrechtseingriff vorliegt. Die jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung und KFZ-Kennzeichenerfassung machen deutlich, dass das Bundesverfassungsgericht dem Sicherheitswahn der Innenminister die Grundrechte entgegenhält.”
Die Forderung nach dem Rücktritt von Justizministerin Zypries erscheint nur konsequent:
“Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar. (…) Frau Zypries hat die Öffentlichkeit systematisch getäuscht, etwa mit der vor dem Bundestag aufgestellten Behauptung, es gehe um ’schwerste Kriminalität’, während das Gesetz in Wahrheit jede ‘mittels Telekommunikation’ begangene Straftat betrifft, oder mit der Aussage, man setze die EG-Richtlinie ‘in minimaler Weise um’, während das Gesetz in Wahrheit weit über die Vorgaben aus Brüssel hinaus geht.”
Unter dem Titel “Die Heilanstalt der Republik” schreibt die Süddeutsche:
“Erneut haben die Karlsruher Richter ein Sicherheitsgesetz der Regierung kassiert. Doch die Politik stellt sich taub und fertigt in rascher Folge neue Gesetze mit alten Fehlern aus. Zugleich tut die Regierung so, als sei sie sich mit dem Gericht einig - und interpretiert Niederlagen in Siege um.
Die Sicherheitsapparate eines Polizeistaats dürfen alles, was sie können; die Sicherheitsorgane eines Rechtsstaats können alles, was sie dürfen. Sie dürfen und können ziemlich viel, aber das hat eine Grenze. Das Bundesverfassungsgericht ermahnt den Gesetzgeber nun schon seit Jahren, diese Grenze nicht immer weiter zu verschieben.
Doch die herrschende Politik stellt sich taub. Sie korrigiert zwar widerwillig die Gesetze, die von Karlsruhe gerügt worden sind, fertigt aber zugleich in rascher Folge neue Sicherheitsgesetze mit den alten Fehlern aus. Zugleich tun die Regierungspolitiker so, als seien sie sich mit dem Gericht völlig einig. Sie interpretieren Niederlagen vor dem Gericht in Siege um. (…)
Das höchste Gericht ist, was es sein soll: der Hüter der Verfassung - auch wenn die Eilentscheidung noch markanter hätte ausfallen können. In Karlsruhe sitzt die Nervenheilanstalt der Republik; dort werden politische Psychosen verarztet und Aufgeregtheiten des Politikbetriebs abgekühlt.“
Ganz ähnlich auch DIE WELT:
“Es benötigt schon einiges an Chuzpe, aus der von Karlsruhe gerügten ‘erheblichen Gefährdung’ des Persönlichkeitsschutzes der Bürger eine Quasi-Bestätigung der Regierungspolitik herauszulesen. Vielleicht ist die Bundesregierung ja tatsächlich glücklich darüber, dass die Richter das Gesetz nur in Teilen außer Kraft gesetzt haben. Andere Sicherheitsgesetze wurden in den vergangenen Monaten schließlich in Gänze kassiert.
In Wahrheit ist die einstweilige Anordnung eine Peinlichkeit. Denn das Gericht hat bislang lediglich eine grobe Bewertung vorgenommen, eine schnelle Draufschau im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes. Schon die hat gereicht zu erkennen, dass der Gesetzgeber einmal mehr die nötige Sorgfalt bei der Begründung und Begrenzung von Grundrechtseingriffen hat vermissen lassen. Welche Mängel die Richter bei einer gründlichen Prüfung der Rechtsnorm noch entdecken, mag sich die Regierung offenbar lieber nicht ausmalen.
Der deutsche Gesetzgeber kann die Verantwortung für sein Projekt auch nicht auf die Europäische Union abschieben. Laut Karlsruhe ist er bei der Umsetzung der Brüsseler Vorgaben über das notwendige Maß hinausgegangen. Vor allem aber hat er sich unnötig beeilt. Denn gegen die Richtlinie ist längst eine Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig. Hätte man deren Ausgang abgewartet, wäre der Regierung der neuerliche Rüffel der Richter erspart geblieben.”
Der Tagesspiegel kommentiert:
“Die obersten Datenhüter der Republik sitzen derzeit in Karlsruhe, und ihr Schlag gegen die Vorratsdatenspeicherung zeigt: Sie bleiben auf Linie. Sie nehmen sich die Zeit und besorgen sich die Expertise, die den Abgeordneten in ihrer legislativen Hektik immer öfter zu fehlen scheint. Und sie zeichnen immer konturschärfer persönliche Freiräume, wertvolle Platzhalter im digitalen Dickicht, egal welche Antiterrorpolitik ein Innenminister macht oder welche Gesetze Brüssel beschließt. Sie nehmen den Bürger ernst – wir sind wieder wer.
Den jüngsten Beschluss des Gerichts herunterzuspielen, weil er vorläufig ist, weil er nur modifiziert, statt zu stoppen, weil er die Datenspeicherung insgesamt weiter erlaubt, wäre falsch. Das Gericht steckt in der Klemme. Die Bundesregierung hat zutreffend darauf verwiesen, dass eine europäische Richtlinie umzusetzen war. Das Verfassungsgericht hat sich hier bedeckt zu halten. In einem Eilverfahren europäische Gesetzgebung zu suspendieren, wäre ein Affront gewesen, den die Karlsruher Judikativdiplomatie derzeit verböte.
Das Parlament hat die EU-Richtlinie – entgegen den Beteuerungen der Bundesregierung – nicht eins zu eins umgesetzt, sondern ist übers Ziel hinausgeschossen, indem es den präventiven Zugriff gleich mitgeregelt hat. Die Dreingabe ist in Wahrheit ein erneutes Versäumnis, denn die Abgeordneten haben es in ihrem Umsetzungseifer wie schon beim europäische Haftbefehl unterlassen, einen vernünftigen Grundrechtsschutz einzuplanen. Außerdem wird sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Richtlinie vorknöpfen, weil sie nicht den Binnenmarkt regelt, sondern die Strafverfolgung. (…) Es spricht deshalb einiges dafür, dass der ganz Große Bruder wieder auf ein gesundes Maß zusammenschrumpft – und den Karlsruher Datenhütern der ultimative Konflikt mit Brüssel erspart bleibt.”
Der renommierte IT-Journalist Jörg Schieb kommentiert:
“Politiker, die das Thema Datenschutz einfach nicht ernst nehmen wollen, gibt es viele - und sie müssten in diesen Tagen eigentlich mit hochrotem Kopf durch die Gegend laufen. Denn so häufig wie in jüngster Zeit wurde die Politik selten von den höchsten Verfassungshütern in die Schranken gewiesen. (…)
Aber da haben Politik und Verbände das Bundesverfassungsgericht erheblich unterschätzt. Die haben die Vorratsdatenspeicherung selbst zwar nicht gestoppt, die Daten dürfen weiter erhoben werden, aber für die Auswertung der Daten erhebliche Hürden aufgestellt. Nur in extremen Ausnahmefällen, wenn es im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod geht und andere Ermittlungsmethoden vollkommen aussichtslos sind, darf überhaupt erwogen werden, auf diese Daten zuzugreifen und sie auszuwerten. (…)
Ich bin beeindruckt, mit wieviel Weitblick und Sachkenntnis die Richter in Karlsruhe in letzter Zeit entscheiden - und so den Datenschutz stärken. Mahnende Worte, auch von Datenschutzbeauftragten, hat es auch im Vorfeld zur Vorratsdatenspeicherung gegeben. Doch solche Bedenken nimmt die Politik immer wieder nicht wirklich ernst. Das ist nicht nur bedauerlich, das ist bedenklich.“
Der Liberale Jan Filter schreibt in seinem Blog:
“Was folgern wir aber nun aus dem oben angesprochenem Urteil? Unsere weisen Führer in eine bessere Welt haben sich mit ihrer Vorratsdatenspeicherung einen Dreck um die Verfassung geschert, weshalb das Gericht gar nicht anders konnte, als Ohrfeigen zu verteilen.
Zypries (Justizministerin, SPD) und Schäuble (Innenminister, CDU) heißen hier die Protagonisten an forderster Front aber ich hab auch schon verschiedene andere Mitglieder der Regierung Bekenntnisse zu dieser menschenverachtenden Politik sagen hören, inklusive der Bundeskanzlerin.
Wenn es um ein Ausweiten staatlicher Macht geht, ist man sich in den Chefetagen der Republik also offenbar ziemlich einig: Kein Argument ist zu blöde, kein Verfassungsbruch zu peinlich, um irgendwann endlich zu staatlicher Allmacht und Allwissenheit zu gelangen.
Der größte Feind solcher Politiker ist ein Bürger, der für sich in Anspruch nimmt, selbst zu entscheiden, was sein Bestes ist. Von der Sorte bräuchten wir in Deutschland also dringend mal ein paar mehr, damit auch Bundestag und Regierung irgendwann wieder das Volk vertreten, statt es mit immer mehr ‘Sicherheit’ zu beglücken und in seinem Namen alles an sich zu reißen, was der Freiheit jedes Einzelnen überlassen gehört.
Und wie gehts nun weiter? Tja, gemäß der Schäuble-Doktrin (…) würde mich jetzt ein beherzter Versuch, die Verfassung zu ändern (…) nicht wundern.
Damit kommen unsere Spitzelpolitiker allerdings nur durch, wenn sich die Bürger auch weiterhin so lethargisch verhalten und zuvieles zu schnell hinnehmen. Es wird allmählich Zeit, sich nicht mehr alles gefallen zu lassen.”
Dem kann ich nur zustimmen. Hinzuzufügen wäre noch, dass ich es ebenfalls für durchaus plausibel halte, dass Schäuble & Co. mit all diesen Gesetzen sukzessive versuchen, Karlsruhe “sturmreif zu schießen”, also Argumente für eine Verfassungsänderung aufzubauen. (”Wenn unsere Verfassung notwendige Gesetze zur Wahrung unserer Sicherheit verhindert, dann müssen wir leider, leider die Verfassung ändern.”)
Nachtrag: Eben noch bei volkszerteter.de einen Hinweis auf den Kommentar der taz gefunden:
“Geschickt hat Karlsruhe gestern auf Zeit gespielt. Denn weil die Vorratsdatenspeicherung eine EU-Vorgabe umsetzt, ist das deutsche Verfassungsgericht eigentlich gar nicht zuständig. Mit dem Eilbeschluss wurde nun dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) signalisiert, dass in Deutschland große Skepsis gegenüber einer so weitgehenden grundlosen Zwangsspeicherung von Daten besteht. Vermutlich hoffen die Karlsruher Richter sogar, dass der EuGH die EU-Richtlinie für nichtig erklärt - sei es aus formalen Gründen, sei es wegen Verletzung von EU-Grundrechten. Denn erst dann könnte das Verfassungsgericht richtig zuschlagen. Ohne EU-Vorgabe beruht die Vorratsdatenspeicherung schließlich nur auf einem einfachen deutschen Gesetz, mit dem die Richter machen können, was sie für richtig halten.
Wenn es so kommt, sollte Karlsruhe feststellen, dass es keinen Grund dafür gibt, Daten aller Art auf Vorrat zu sammeln, damit sie irgendwann einmal von der Polizei benutzt werden können. Es genügt völlig, wenn die Polizei die Daten verwenden darf, die ohnehin vorhanden sind. So war es schon immer, und so sollte es im Rechtsstaat auch bleiben: Die Polizei kann Beweise nutzen, wenn sie vorliegen, aber nicht alle Bürger zwingen, auf Vorrat Beweise zu produzieren.”