Vorratsdatenspeicherung ausgebremst
Im Moment geht es Schlag auf Schlag: Beinahe im Wochenturnus bekommt Wolfgang Schäuble einen “Blauen Brief” aus Karlsruhe. Nachdem das Bundesverfassungsgericht kürzlich enge Grenzen für Online-Durchsuchungen sowie das automatische Scannen von Kfz-Kennzeichen gesetzt hat, wurde jetzt auch in einem Eilbeschluss die Vorratsdatenspeicherung im Telefon- und Internet-Bereich deutlich begrenzt.
Der Widerstand gegen das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gesetz war umfassend: So gab es insgesamt drei Verfassungsbeschwerden, darunter die Massenbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, der sich über 30.000 Bürger angeschlossen hatten.
In einem Eilbeschluss hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt, dass die Speicherung der Daten zwar einstweilen nicht gestoppt werde, diese aber nur bei konkretem Verdacht auf eine schwere Straftat, nur mit richterlichem Beschluss und nur dann, wenn auf anderem Wege die Strafverfolgung erheblich erschwert oder unmöglich wäre, an die Behörden weitergegen und genutzt werden dürfen. Damit trifft das Urteil das neue Gesetz im Kern: Dieses sah nämlich gerade einen verdachtsunabhängigen Vollzugriff der Strafverfolgungsbehörden auf alle erfassten Daten vor. Ein abschließendes Urteil wird zwar voraussichtlich erst Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres folgen, die Weichen sind jedoch gestellt.
Die Bundesregierung gibt sich betont gelassen. Aus dem Justizministeriums hieß es, den Kern des Gesetzes, die Datenspeicherung, habe das Gericht nicht beanstandet. Es gebe “lediglich eine kleine Einschränkung”. Auch die CDU sah die “Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung im Kern zunächst bestätigt”. Diese entspannte Einschätzung ist kaum nachzuvollziehen, wenn man die Begründung der Karlsruher Entscheidung ließt: Dort heißt es sinngemäß, ein weiterreichender, sofortiger Eingriff in das Gesetz in Form eines Eilbeschlusses sei nicht notwendig - was impliziert, dass man sich Karlsruhe sehr wohl vorstellen kann, die generelle Speicherung von Verbindungsdaten per se stärker zu reglementieren oder gar zu untersagen.
Es ist schon ein Armutszeugnis für unsere parlamentarische Demokratie, dass Politiker wie Wolfgang Schäuble immer wieder willkürlich und ohne jedes Augenmaß Freiheitsrechte zu beschneiden versuchen und es dann im Nachhinein der Richter in Karlsruhe bedarf, um der staatlichen Kontrollwut einen Dämpfer zu erteilen. Beänstigend ist aber auch, dass derartige Gesetze von der breiten Öffentlichkeit offenbar stillschweigend akzeptiert und von den Medien zwar partiell kritisiert, aber keineswegs mit der angebrachten Schärfe attackiert werden. Pikant übrigens auch, dass die Grundlage der Vorratsdatenspeicherung eine EU-Richtlinie ist - was zum wiederholten Mal die Frage aufwirft, welche Art von Staat die Bürokraten in Brüssel eigentlich vor Augen haben.
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