Waffengesetz vs. Rechtsstaat

In einem ausführlichen PDF-Dokument hat die Fachzeitschrift VISIER die wesentlichen Änderungen des neuen Waffengesetzes zusammengefasst - soweit dies möglich war, denn bis heute liegt das endgültige Gesetz noch nicht vor, obwohl es bereits am 1. April (sic!) in Kraft treten soll.

Im wesentlichen bestätigt VISIER, was wir bereits vor einigen Tagen zum neuen Waffengesetz geschrieben hatten. In den Details tun sich allerdings nochmals wahre Abgründe auf, die ein düsteres Bild auf die Entwicklung unseres Rechtsstaats (und im Übrigen auch auf die Berichterstattung der Massenmedien) werfen.

So fordert das Gesetz beim Transport von Messern, die nicht mehr geführt werden dürfen (wir erinnern uns: alle Einhandmesser sowie Messer mit feststehender Klinge über 12 cm) ein verschlossenes Behältnis. Dieses Formulierungsdetail ist deswegen wichtig, weil in der Vergangenheit im Waffengesetz bisher immer von einem geschlossenen Behältnis die Rede war. Folgt man dem Wortlaut des Gesetzes, darf ein gerade gekauftes Kochmesser für den Transport nach Hause also nicht einfach in eine Plastiktüte gepackt werden, sondern muss z.B. in einer mit einem Schl0ß gesicherten Kiste transportiert werden. (Für Schusswaffen gilt das mit dem neuen Gesetz übrigens wirklich so.)

Dazu eine generelle Anmerkung, die auch für einige der noch folgenden Details gilt: Der Gesetzgeber betont immer wieder, er wolle natürlich keinesfalls den Normalbürger kriminalisieren, sondern lediglich die Jugendkriminalität eindämmen etc. pp. Schön und gut. Aber es kann ja wohl nicht angehen, dass man die Gesetze so weit fasst, dass nur durch eine nicht wortgetreue Auslegung durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte der Normalbürger nicht betroffen ist - das wäre das Ende von Rechtstaatlichkeit und ein gefährlicher Schritt Richtung staatlicher Willkür.

Zurück zu den Messern: Der Gesetzgeber hat wohl rechtzeitig selbst gemerkt, dass ein komplettes Verbot des Führens solcher Messer weit über das Ziel hinausgeht. Deswegen ist das Führen gestattet, wenn ein “berechtigtes Interesse” vorliegt, was der Gesetzgeber in der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem “allgemein anerkannten Zweck” dient. Mit Verlaub: Soviel vagen Blödsinn habe ich schon lange in einem Gesetz nicht mehr gelesen.

Die Unbestimmtheit dieser Formulierungen und das Rumgeeiere der Verfasser zeigen primär eines: Das Problem sind nicht die Messer per se. Das Problem besteht auch nicht darin, dass Menschen solche Messer mit sich führen. Das Problem besteht darin, dass Einzelne solche Messer für Straftaten einsetzen - sei es zur Drohung (die per se schon strafbar ist) oder gar zum Angriff auf andere. Wenn nun das Führen besagter Messer verboten wird, zeigt dies einen gefährlichen Trend zur “Generalprävention”: An sich neutrale Gegenstände und Handlungen werden unter Strafe gestellt, um (vermeintlich) die Möglichkeit der eigentlichen Straftat im Vorfeld auszuschließen.

Folgt man dieser Logik, so landet man schnell bei einem Staat, den niemand ernsthaft wollen kann. Nur ein paar Beispiele: Das Mitführen von Stemmeisen wäre zu verbieten - da ein beliebtes Einbruchswerkzeug (Ausnahmen nur für einige Handwerksberufe). Ski- und Motorradmasken müssten aus dem Verkehr gezogen werden - werden gerne zur Maskierung bei Überfällen genutzt (Ausnahmen während der Benutzung eines Motorrads sowie auf dem direkten Weg vom oder in den Skiurlaub wären zu regeln). Bargeld müsste abgeschafft werden - ist wesentliche Grundlage für viele Straftaten von Drogenhandel bis Schwarzarbeit (keine Ausnahmen, nur noch elektronische Zahlungen). Achja, und bei Einführung eines generellen Tempolimits von beispielsweise 130 km/h würden dann alle Autos automatisch bei dieser Geschwindigkeit abgeregelt.

Der absurde Trend zur präventiven Überregulierung zeigt sich auch im Bereich der sog. Anscheinswaffen. Allein schon der Begriff ist albern: Es handelt sich hierbei nämlich gerade nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, die Waffen äußerlich zum Verwechseln ähnlich sind. Sprich: Spielzeug. Bezeichnend ist auch, dass eine ganze Reihe von Politikern (typisch: auch hier wieder aus dem grünen Lager) solches Spielzeug ganz verbieten wollten. Dass dabei Überlegungen zur Sicherheit keinerlei Rolle spielen, sondern die Motive eher ideologischer Natur sind, sei hier nur am Rande erwähnt. Dummerweise nur wäre der Versuch, derartiges Spielzeug komplett zu verbieten, an der EU-Spielzeugrichtlinie (sic!) gescheitert. So beschränkte man sich darauf, im Rahmen des Waffengesetzes (wir erinnern uns: es handelt sich um Gegenstände, die nach ihrer Definition gerade keine Waffen sind) das Führen dieser sog. Anscheinswaffen zu verbieten. Ausgenommen sind lediglich Gegenstände, die “die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt” sind. Das sind “insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen”. Spannend wird es also nächstes Jahr im Februar: Die Kostümierung als Cowboy zu Karneval/Fasching mit Revolver im Holster könnte zu einem rasanten Anstieg der Jugend­kriminali­tät führen …

Soweit zu den beiden Themen, die die öffentliche Berichterstattung bestimmt haben. Dummerweise war auch die parlamentarische Diskussion sehr stark auf die Themen Messer und Anscheinswaffen fokusiert. Mit anderen Worten: Die Parlamentarier haben die weiteren Regelungen, die den Kernbereich des Waffengesetzes betreffen, mehr oder minder ohne Diskussion durch­gewunken. Wie schon mehrfach in den letzten Jahren haben es die Beamten des Bundesinnenministeriums offenbar auch diesmal wieder geschafft, ein Stück weit ihre eigene Agenda - von Öffentlichkeit und Parlament unbemerkt - voranzutreiben.

Ausdruck findet das vor allem in der Neuregelung der Sportordnungen - also jener Regelwerke, die definieren, was als Schießsport anerkannt und was verboten ist. Im Rahmen der letzten Änderung des Waffengesetzes hatte sich der Staat das Recht eingeräumt, Sportordnungen zu prüfen und zu genehmigen, wobei eine Genehmigung nur unter sehr engen Bedingungen verweigert werden konnte. Im neuen Waffengesetz heißt es nun, dass neue oder geänderte Sportordnungen nur noch genehmigt werden, wenn diese “im besonderen öffentlichen Interesse” liegen. Worin dieses bestehen könnte (Olympia-Teilnahme?), läßt das Gesetz offen. De facto bedeutet dies jedoch ein Einfrieren des Schießsports auf dem Status Quo - was dieser Sportart im Laufe der Jahre automatisch latent unattraktiver macht. Das, was der Staat nicht direkt kann, aber will (den Schießsport und den damit verbundenen privaten Waffenbesitz verbieten), passiert Stück für Stück durch die Hintertür. Die Neuregelung der Sportordnungen ist nur ein weiteres Mosaiksteinchen in diesem Bild.

In die gleiche Kerbe haut übrigens die Ermächtigung zur Festlegung von Prüfungsrichtlinien für Schießstätten. Die von den Schützen­vereinen betriebenen Schießstände sind schon heute streng staatlich reglementiert, ein Handlungsbedarf besteht also wirklich nicht. Durch neue Auflagen wäre es ein Leichtes, den Betrieb eines Schießstandes so zu verteuern, dass Vereine die dafür nötigen Mittel nicht mehr aufbringen können. Folge wären Vereinsschließungen - womit den betroffenen Schützen die Möglichkeit zum Sportschießen und damit auch das Bedürfnis zum Besitz der Waffen genommen würde. Ein weiterer Schritt zur “Entwaffnung durch die Hintertür”.

Nachtrag: All denjenigen, die meinen, von all dem nicht betroffen zu sein, sei gesagt: Ein Staat, der im Waffenrecht ohne Not Gesetze erläßt, die kein Stück mehr Sicherheit bringen, dafür aber die Freiheitsrechte der Bürger beschnei­den, tut dies auch in anderen Bereichen. Wer Freiheitsrechte nur dann verteidigt, wenn er konkret selbst betroffen ist, hat schon verloren.

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