Verfassungsgericht stoppt Kennzeichenkontrolle
Ein guter Tag für die Freiheit und eine erneute Ohrfeige für eine Reihe von Innenministern, die in überzogenem Sicherheitswahn jedes Gefühl für die Angemessenheit staatlicher Eingriffe verloren haben:
Heute hat das Bundesverfassungsgericht zwei Landesgesetze zur Autokennzeichenkontrolle gekippt. Die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen und ein Abgleich mit Fahndungslisten der Polizei dürfe nicht flächendeckend und ohne Grund durchgeführt werden, so die Karlsruher Richter. Durch den vollständigen Verzicht einer Begrenzung auf spezifische Anlässe verstießen die Regelungen gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Ließe man solche Gesetze bestehen, könne ein “Gefühl des Überwachtwerdens” entstehen, das in der Bevölkerung zu “allgemeinen Einschüchterungseffekten” führen könne.
Bezeichnend ist, dass mit dieser Methode - Medienberichten zufolge - bisher vor allem solche Fahrzeuge identifiziert werden konnten, die wegen abgelaufener Kfz-Versicherungen (!) auf der Fahndungsliste der Polizei standen. Selbst Konrad Freiberg, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, kennt keinen Fall, in dem die automatische Kennzeichenerfassung zur Ergreifung eines Straftäters geführt hätte.
Dennoch verteidigt Freiberg die Gesetze. “Moderne Fahndungsmittel wie die automatische Kennzeichenerfassung” seien unbedingt notwendig. Innenminister Volker Bouffier (CDU) aus Hessen hält das Procedere für rechtlich völlig unbedenklich und vermag bestenfalls einen “Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze” zu erkennen.
Gerade die Argumentation von Herrn Freiberg (”Früher bin ich noch mit einem dicken Fahndungsbuch durch die Stadt gelaufen und habe Autos überprüft, heute ist so etwas doch nicht mehr zeitgemäß.”) zeigt, dass die Sicherheitsfanatiker in ihren Überlegungen eines gerne übersehen (oder bewusst ignorieren):
Durch die heute verfügbare Technik ist die Überwachung so einfach und kosteneffizient, dass Dinge machbar werden, die früher schlicht am Aufwand gescheitert wären. Man stelle sich vor, Politik und/oder Polizei würden eine solche “Kfz-Rasterfahndung” ohne modernste Technik realisieren wollen und nur für diesen Zweck Tausende oder Zehntausende (Hilfs-)Polizisten für irrwitzige Millionensummen rekrutieren - die Bevölkerung würde (zu Recht) am Verstand der Verantwortlichen zweifeln.