Neues Waffengesetz = mehr Sicherheit?
In Deutschland ist der private Waffenbesitz zwar nicht generell verboten, aber spätestens seit dem RAF-Wahn in den 70er Jahren extram stark limitiert und reglementiert. Was die Politik natürlich nicht davon abhält, immer wieder neue Verschärfungen zu forern und umzusetzen. Dabei ist die CDU unter Wolfgang Schäuble aunahmsweise mal eher nur ein “Mitläufer”, die primäre Hatz gegen “Waffen im Volk” kommt aus dem linken Teil des politischen Spektrums.
Die heute im Bundestag verabschiedete, jüngste Änderung des Waffengesetzes enthält erneut eine Reihe völlig sinnloser Regelungen.
Im Einzelnen:
So werden die Vorschriften zur Markierung und Registrierung von Schusswaffen nochmals deutlich verschärft - und das, obwohl in Deutschland der legale Waffenbesitz bereits in hohem Maße reguliert ist. Dem Ziel, mit derartigen Maßnahmen die Verbreitung illegaler Waffen zu unterbinden, kommt man damit kein Stück näher. Was man erreicht, ist ein enormer Verwaltungsaufwand und eine Einziehung von Waffen “durch die Hintertür”, indem man den betroffenen Personen und Unternehmen immer neue kostspielige Hürden aufbürdet. (Wesentliche Teile dieses Unfugs sind übrigens keine obskuren deutschen Alleingänge, sondern die Umsetzung internationaler Regelungen in deutsches Recht. Was die Frage aufwirft, wie derartige internationale Regelungen zustandekommen …)
Neu ist auch, dass sog. Anscheinswaffen (also Spielzeug, das wie Waffen aussieht) in der Öffentlichkeit nicht mehr geführt werden darf. Vordergründig geht es dabei um die Vermeidung von Irrtümern, wo Polizisten solches Spielzeug mit scharfen Waffen verwechseln und entsprechend reagieren. Als weitere Begründung führt das BMI an: “Anscheinswaffen stellen ein besonders hohes Gewaltpotenzial zur Schau. Sie bergen damit die Gefahr des Missbrauchs zur Verherrlichung von Gewalt und Krieg. Anscheinswaffen haben grundsätzlich nichts in den Händen von Kindern und Jugendlichen verloren, weil sie ihrer Verrohung und Gewaltbereitschaft Vorschub leisten können.” Das ist ja nun wirklich grün-pazifistisches Gutmenschentum in Reinstform - und nur einen Schritt davon entfernt, Kindern das Cowboy-und-Indianer-Spiel von Kindern per Gesetz zu verbieten.
Verboten sind jetzt auch Distanz-Elektroimpulsgeräte (sog. “Air-Taser”), die als eine auf Distanz einsetzbare Abwehrwaffe ein wirksames, aber vergleichsweise ungefährliches Mittel zur Notwehr hätten werden können. Worin das vom BMI angeführte ”spezifische Gefährdungs- und Missbrauchspotenzial” liegt, bleibt mir verschlossen.
Die lächerlichste Regelung jedoch bezieht sich auf das Verbot, Einhandmesser (von den Medien gerne als “Kampfmesser” bezeichnet) sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen. Das BMI bemüht sich zu betonen, dass der “sozialadäquate Gebrauch” von Messern dadurch natürlich nicht behindert werden soll. Dass man sich zu derartigen Beschwichtigungen berufen fühlt, verwundert kaum - immerhin fordert das neue Gesetz, das ein neu erworbenes Küchenmesser (mit einer Klingenlänge über 12 cm) auf dem Weg vom Geschäft nach Hause nicht “zugriffsbereit” sein darf. Durch die Formulierung des “sozialadäquaten Gebrauchs” soll wohl auch die Kriminalisierung von Picknicks vermieden werden - dort ein entsprechendes Messer zu verwenden, währe ein unerlaubtes Führen, wenn es diese alberne Ausnahmeformulierung nicht gäbe.
Über die Bewertung des neuen Gesetzes durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kann man vor diesem Hintergrund eigentlich nur lachen:
“Der Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes wird die Innere Sicherheit deutlich verbessern.”
Als einzige politische Partei stimmte die FDP dem neuen Waffengesetz im Bundestag nicht zu und fand in einer Presse-Erklärung dementsprechend klare Worte:
“Die anstehende Waffenrechtsreform wird keinen Gewinn an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Das ist das Ergebnis der Expertenanhörung und der Ausschussberatung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. (…) Die neuerliche Waffenrechtsreform ist, wie ihre Vorgängerin 2002, nicht geeignet, die Sicherheit für die Menschen in Deutschland zu erhöhen. (…) Tatsache ist: Legal erworbene und angemeldete Waffen spielen in der Kriminalitätsstatistik keine Rolle. Die illegalen Waffen aber werden vom Waffengesetz nicht erreicht. Das Herumdoktern am Waffengesetz ist deshalb purer Aktionismus und reine Augenwischerei.“
Bemerkenswert dabei finde ich übrigens, dass sich Grüne und Linke über Schäubles Pläne zur Online-Durchsuchung aufregen, aber jeden staatlichen Eingriff beim Waffengesetz mit großer Begeisterung forcieren. Dabei gibt es in beiden Fällen ein frappierendes Grundmuster: Die Maßnahme sorgt nicht für mehr Sicherheit, bedeutet aber einen massiven Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger. Die FDP ist offenbar die einzige Partei in Deutschland, die Freiheit per se zu würdigen weiß und ohne ideologische Scheuklappen unsinnige staatliche Eingriffe ablehnt. Bei Linken und Grünen geht die Freiheitsliebe nur so weit, wie es ins eigene Weltbild passt.